Zur Teilnahme an der New Product Showcase sind nur Aussteller der ISM 2010 berechtigt.
Präsentiert werden können nur Produkte, die dem Produktverzeichnis zur ISM 2010 entsprechen, nach der ISM 2009 entstanden sind und bei denen es sich um echte Neuentwicklungen handelt.
Der Aussteller steht garantiemäßig dafür ein, dass es sich bei den angemeldeten Produkten um eigene Neuentwicklungen handelt und die Präsentation der Produkte keine Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt. Sollte Koelnmesse von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch den Aussteller oder aufgrund eines von dem Aussteller präsentierten Produktes verletzt werden, stellt der Aussteller Koelnmesse von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei.
Teilnahmewünsche werden im Rahmen der Verfügbarkeit nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung zum New Product Showcase bei Koelnmesse berücksichtigt; bei Nichtzulassung wird der Aussteller schriftlich informiert.
Koelnmesse ist berechtigt, die Anzahl der Produkte pro Aussteller zu begrenzen und die Aufnahme in den Bereich New Product Showcase von zusätzlichen Produktinformationen und dem Nachweis der Neuentwicklung abhängig zu machen. Die Gestaltung des Bereichs New Product Showcase und die Platzierung der Produkte obliegt Koelnmesse. Koelnmesse haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Produkte. Es gelten die Teilnahmebedingungen
zur ISM 2010.